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   VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327   

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VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327 (https://dejure.org/2021,11532)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - W 6 K 20.1327 (https://dejure.org/2021,11532)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - W 6 K 20.1327 (https://dejure.org/2021,11532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage: Wann ist sie gerechtfertigt?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Dies wurde auch vom Bundesverfassungsgericht jüngst ohne Einschränkungen bestätigt (vgl. BVerfG, B.v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - NJW 2021, 455 Rn. 47 ff.).

    Gleiches gilt für pauschale Behauptungen des Betroffenen ins Blaue hinein, etwa, dass das Messgerät nicht richtig funktioniert habe, die Gebrauchsanweisung nicht eingehalten oder nachträglich Eingriffe an dem Gerät vorgenommen worden seien (vgl. BVerfG, B.v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - NJW 2021, 455 Rn. 46 m.w.N.).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. November 2020 (2 BvR 1616/18 - NJW 2021, 455) entgegen der Darstellung des Klägerbevollmächtigten das Judikat des VerfGH Saarland vom 5. Juli 2019 (U.v. 5.7.2019 - Lv 7/17 - NJW 2019, 2456), das in der Rechtsprechung außerhalb des Saarlandes soweit ersichtlich einhellig abgelehnt wird (siehe etwa die Nachweise bei OLG Zweibrücken, B.v. 11.02.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19 - BeckRS 2020, 5104 Rn. 9), nicht bestätigt und auch nicht die gleiche Rechtsansicht vertreten hat, sondern diese Entscheidung in den Gründen weder zustimmend noch ablehnend erwähnt.

    Nach Maßgabe dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann im Einzelfall mit den formulierten Grenzen (vgl. BVerfG, B.v. 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 - NJW 2021, 455 Rn. 55 ff.) durchaus ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Rohmessdaten folgen.

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Insoweit sei auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (VerfGH Saarland) vom 5. Juli 2019 (Az. Lv 7/17) und nun auch des BVerfG vom 12. November 2020 (Az. 2 BvR 1618/18) zu verweisen.

    Schließlich ist nicht mit der vom Klägerbevollmächtigten angeführten Entscheidung des VerfGH Saarland vom 5. Juli 2019 (U.v. 5.7.2019 - Lv 7/17 - NJW 2019, 2456; vgl. auch - mit nicht tragenden Gründen - auf das Urteil des VerfGH Saarland v. 05.7.2019 [a.a.O.] "hinweisend" OLG Saarbrücken, B.v. 15.10.2019 - Ss Bs 59/19 - juris) schon generell von einer Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung auszugehen, wenn das eingesetzte standardisierte Messegerät aufgrund der zugehörigen Messgerätesoftware neben dem dokumentierten Messergebnis keine sog. Rohmessdaten für den konkreten Messvorgang aufzeichnet, abspeichert, vorhält oder sonst nach Abschluss der Messung zur nachträglichen Befundprüfung und "Plausibilisierung der Messrichtigkeit" bereithält.

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. November 2020 (2 BvR 1616/18 - NJW 2021, 455) entgegen der Darstellung des Klägerbevollmächtigten das Judikat des VerfGH Saarland vom 5. Juli 2019 (U.v. 5.7.2019 - Lv 7/17 - NJW 2019, 2456), das in der Rechtsprechung außerhalb des Saarlandes soweit ersichtlich einhellig abgelehnt wird (siehe etwa die Nachweise bei OLG Zweibrücken, B.v. 11.02.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19 - BeckRS 2020, 5104 Rn. 9), nicht bestätigt und auch nicht die gleiche Rechtsansicht vertreten hat, sondern diese Entscheidung in den Gründen weder zustimmend noch ablehnend erwähnt.

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19

    Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung ohne Abspeicherung von Rohmessdaten

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Für das vorliegend eingesetzte Nachfolgemodell Poliscan FM1 gilt nichts anderes (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 27.4.2020 - 2 RBs 61/20 - BeckRS 2020, 7757 Rn. 5; OLG Zweibrücken, B.v. 11.2.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19 - BeckRS 2020, 5104 Rn. 6 ff.; OLG Brandenburg, B.v. 2.1.2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) - BeckRS 2020, 24 Rn. 6 ff.).

    So wird davon ausgegangen, dass das hier vom Kreis D. eingesetzte Messgerät Poliscan FM 1 durchaus in der Lage ist, die Rohmessdaten ex post für eine Überprüfung der Messung zu reproduzieren (vgl. OLG Koblenz, B.v. 9.7.2020 - 3 OWi 6 SsRs 189/20 - juris; offenlassend OLG Zweibrücken, B.v. 11.2.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19 - BeckRS 2020, 5104 Rn. 8; zweifelnd OVG Saarlouis, B.v. 30.3.2020 - 1 B 15/20 - juris).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. November 2020 (2 BvR 1616/18 - NJW 2021, 455) entgegen der Darstellung des Klägerbevollmächtigten das Judikat des VerfGH Saarland vom 5. Juli 2019 (U.v. 5.7.2019 - Lv 7/17 - NJW 2019, 2456), das in der Rechtsprechung außerhalb des Saarlandes soweit ersichtlich einhellig abgelehnt wird (siehe etwa die Nachweise bei OLG Zweibrücken, B.v. 11.02.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19 - BeckRS 2020, 5104 Rn. 9), nicht bestätigt und auch nicht die gleiche Rechtsansicht vertreten hat, sondern diese Entscheidung in den Gründen weder zustimmend noch ablehnend erwähnt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2021 - 8 B 1781/20

    Rohmessdaten außerhalb der Bußgeldakte, Informationsanspruch des Betroffen

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Mögliche Fehlerquellen brauchen in einem solchen Fall weiterhin nur erörtert zu werden, soweit der Einzelfall dazu konkrete Veranlassung gibt (vgl. OVG NW, B.v. 4.1.2021 - 8 B 1781/20 - BeckRS 2021, 4 Rn. 7).

    Dem käme allenfalls dann Bedeutung zu, wenn diese Informationen erkennbar eine Relevanz für die Verteidigung aufweisen würden bzw. sofern sie in verständiger Weise für die Beurteilung des Ordnungswidrigkeitenvorwurfs für bedeutsam gehalten werden durften (näher dazu OVG NW, B.v. 4.1.2021 - 8 B 1781/20 - BeckRS 2021, 4 Rn. 11 ff.).

    Eine Relevanz der Rohmessdaten für die Überprüfung des hier zugrunde gelegten Verkehrsverstoßes ist damit weder konkret aufgezeigt, noch ist dies hier sonst ersichtlich, da der Kläger auch im Übrigen nichts vorbringen konnte, was die Durchführung der vorliegenden Messung mithilfe eines standardisierten Messsystems substantiell hat in Zweifel ziehen können (vgl. auch OVG NW, B.v. 4.1.2021 - 8 B 1781/20 - BeckRS 2021, 4 Rn. 20).

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555

    Fahrtenbuchauflage (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Ein vom Kläger gestellter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit Beschluss des Gerichts vom 11. November 2020 (W 6 S 20.1555) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte W 6 S 20.1555 und die beigezogene Behördenakte verwiesen.

    Das Gericht hält auch unter Berücksichtigung der im Hauptsacheverfahren vom Klägerbevollmächtigten schriftlich ergänzten Ausführungen an seiner im Eilbeschluss vom 11. November 2020 (W 6 S 20.1555) bereits dargelegten Auffassung fest, dass die Geschwindigkeitsmessung vom 6. Juni 2020 und der daraus folgende hinreichend sichere Beweis für den begangenen Verkehrsverstoß nicht durch das Vorbringen in Frage gestellt wird, wonach das Fehlen eines Frontfotos auf eine Fehlfunktion oder Fehlbedienung des Messgerätes hindeute.

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage setzt unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus (BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Für die Erfüllung des Begriffs der Unmöglichkeit im Rahmen des Tatbestandes des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist es nach ständiger Rechtsprechung ausreichend, dass die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 - juris).

    Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, B.v. 25.6.1987 - 7 B 139.87 - juris).

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Das Gericht macht sich insoweit die zutreffenden Ausführungen im Beschluss des BayObLG vom 9. Dezember 2019 (202 ObOWi 1955/19 - BeckRS 2019, 31165 Rn. 5 ff.) zu eigen.

    Denn ein mit der Annahme, den Betroffenen belastende technische Beweise könnten und müssten jederzeit und vollständig rekonstruierbar sein, korrespondierender Anspruch auf Schaffung neuer, noch nicht existierender und deshalb auch für einen am Verfahren beteiligten potentiellen Antagonisten, etwa die Verfolgungsbehörde, nicht zugänglicher Beweismittel ist dem deutschen Verfahrensrecht fremd (BayObLG, B.v. 9.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 - BeckRS 2019, 31165 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt zu bewerten ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, weil ein hinreichend gewichtiger Verkehrsverstoß vorliegt, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalls, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes, ankommt (BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris; OVG NW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - NJW 1999, 3279; NdsOVG, B.v 26.3.2012 - 2 LA 21/12 - juris).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 und B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - juris; BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 2 RBs 61/20

    Innerorts immer Annahme einer Gelbphase von drei Sekunden; Keine Verletzung

    Auszug aus VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327
    Für das vorliegend eingesetzte Nachfolgemodell Poliscan FM1 gilt nichts anderes (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 27.4.2020 - 2 RBs 61/20 - BeckRS 2020, 7757 Rn. 5; OLG Zweibrücken, B.v. 11.2.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19 - BeckRS 2020, 5104 Rn. 6 ff.; OLG Brandenburg, B.v. 2.1.2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) - BeckRS 2020, 24 Rn. 6 ff.).

    Nach der durchgeführten Konformitätsbewertung sind bei diesem Gerätetyp die Messrichtigkeit, Messbeständigkeit und Zuordnungssicherheit gewährleistet, so dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (OLG Düsseldorf, B.v. 27.4.2020 - 2 RBs 61/20 - BeckRS 2020, 7757 Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2018 - 8 A 3024/17

    Fahrtenbuchauflage - Begehung des Verkehrsverstoßes muss feststehen

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - Ss Bs 59/19

    Haben die Verfahrensbeteiligten nicht gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG auf eine

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 15/20

    Bindungswirkung von Entscheidungen des eines Landesverfassungsgerichts;

  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

  • OLG Koblenz, 09.07.2020 - 3 OWi 6 SsRs 189/20

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Gehörsverletzung durch

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2012 - 2 LA 21/12

    Fahrtenbuchauflage bei einmaligem punktebewährtem Verkehrsverstoß für ein

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 660/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 11 CS 18.1240

    Fahrtenbuchauflage

  • KG, 12.11.2015 - 3 Ws (B) 515/15

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Ordnungsgemäße Bezugnahme auf in den

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2015 - 8 B 1213/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit einer Feststellung

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 11 ZB 12.1608

    Führung eines Fahrtenbuches; Bestreiten der Haltereigenschaft; Halterbegriff

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 11 CS 11.2727

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 20.09.2007 - 11 CS 07.1198
  • VG Würzburg, 19.05.2021 - W 6 S 21.573

    Fahrtenbuchauflage, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Überschreitung der

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es sich beim vorliegend eingesetzten System Vitronic Poliscan FM1 um ein gerichtsverwertbares standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. VG Würzburg, U.v. 24.3.2021 - W 6 K 20.1327 - BeckRS 2021, 9374 Rn. 30 m.w.N.).

    Ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht liegt auch vor, wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem neuen Punktsystem mit einem Punkt geahndet werden kann (vgl. VG Würzburg, U.v. 24.3.2021 - W 6 K 20.1327 - BeckRS 2021, 9374 Rn. 38).

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555

    Fahrtenbuchauflage (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb

    Am 16. September 2020 ließ der Antragsteller Klage (W 6 K 20.1327) gegen den Bescheid vom 17. August 2020 erheben, über die noch nicht entschieden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakte W 6 K 20.1327 und die beigezogene Behördenakte verwiesen.

  • VG Köln, 28.07.2021 - 18 L 1180/21
    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Physikalisch-Technische Bundesanstalt am 28. Februar 2020 in einer neuen Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033, Revision 1, für die hier streitgegenständliche Messanlage Poliscan FM1 die Speicherung von sogenannten Hilfsgrößen untersagt hätte, so OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 Ss-OWi 256/20 -, juris Rn. 2 ff., und damit entgegen der bisherigen Erkenntnisse in der Rechtsprechung davon auszugehen wäre, dass das Gerät Poliscan FM1 die Rohmessdaten nicht ex post für eine Überprüfung der Messung reproduzieren kann, vgl. insoweit etwa VG Würzburg, Urteil vom 24. März 2021 - W 6 K 20.1327 -, juris Rn. 37 m.w.N., führte dies nicht zu der von der Antragstellerin geltend gemachten Unverwertbarkeit der Messergebnisse zu dem streitgegenständlichen Verkehrsverstoß.
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